Sonstiges:Allgemeine Verkaufsbedingungen





1. Allgemeines
1.1 Alle Aufträge werden von uns aufgrund der nachstehenden Allgemeinen Ge- schäftsbedingungen kurz AGB ausgeführt. Die AGB sind verbindlich und in- tegrierender Bestandteil wenn sie in der Offerte oder Auftragsbestätigung oder Rechnung als anwendbar erklärt werden.
1.2 Anders lautende Abmachungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit unsere schrift- liche Bestätigung, gilt insbesondere auch für Allgemeine Einkaufsbedin- gungen des Bestellers.
2. Offerten / Projekte / Unterlagen
2.1 Die Angebote sind unverbindlich und laut den besonderen Angaben in den Offerten auch zeitlich befristet.
2.2 Sämtliche in unseren Katalogen, Preislisten und Prospekten enthaltenen Angaben, wie auch Farben und Abbildungen sind unverbindlich. Aenderun- gen und Anpassungen an den technischen Fortschritt bleiben vorbehalten.
2.3 Projekte werden nach gültigen Maschinenrichtlinien berechnet. Alle Unterlagen bleiben unser Eigentum. Die Beschaffung aller notwendigen Bewilligungen und möglichen Subventionen ist Sache des Bestellers.
3. Bestellungen
3.1 Alle mündlichen, telefonischen oder schriftlichen Bestellungen sind für uns verbindlich.
3.2 Bestellungsänderungen können nur mit unserem Einverständnis erfolgen. Aufträge welche bereits in Fabrikation sind, gehen zu Lasten des Bestellers. Widerrufe von Bestellungen können nur mit unserem Einverständnis erle- digt werden. Aufgelaufene Kosten gehen zu Lasten des Bestellers.
4. Preise
4.1 Die Preise sind freibleibend und können jederzeit ohne Voranzeige geändert werden. Sie verstehen sich netto ab Werk in CHF exklusive Mehrwertsteuer. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird zum jeweils gültigen Satz zusätzlich in Rechnung gestellt.
4.2 Sämtliche Nebenkosten wie z.B. Fracht, Versicherungen, Bewilligungen ge- hen zu Lasten des Bestellers. Gesetzliche Abgaben wie LSVA oder VRG wer- den dem Besteller anteilsmässig verrechnet und offen ausgewiesen.
5. Lieferfrist
5.1 Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag der schriftlichen Bestätigung des Auf- trages, nach Abklärung der techn. Details.
5.2 Konventionalstrafen sowie sonstige Schadenersatzansprüche des Käufers wegen verspäteter Lieferung oder wegen Nichtlieferung sind ganz allge- mein wegbedungen.
6. Versand / Verpackung / Transportrisiko
6.1 Der Transport erfolgt ab Werk auf Rechnung und Gefahr des Bestellers.
6.2 Nutzen und Gefahr gehen spätestens mit Abgang der Lieferung ab Werk auf den Besteller über, selbst wenn die Lieferung franko erfolgt. Bei Schäden ist der Empfänger verpflichtet, dies dem Transporteur zu melden sowie ein Protokoll erstellen zu lassen.
6.3 Sendungen per Lastwagen erfolgen bis zum Ende der befahrbaren Strasse bzw. Talbahnstation. Der Ablad und die Einbringung ins Gebäude ist Sache des Kunden.
6.4 Individuelle Verrechnung der Verpackung ist möglich. Die Verpackung wird nicht zurückgenommen.
7. Kontrolle / Reklamation / Rücksendung
7.1 Der Käufer ist verpflichtet, die Ware bei Empfang zu kontrollieren. Allfällige Mängelrügen und Reklamationen sind innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Lieferung schriftlich und begründet zu erfolgen. Unterlässt er dies, so gilt die Lieferung als genehmigt.
7.2 Es können nur katalogmässige Artikel in fabrikneuem Zustand und nach vorheriger Vereinbarung zurückgenommen werden. Das Material ist franko zurückzusenden. Für die Bearbeitung von Rücksendungen können bis zu 25% des Warenwertes erhoben werden.
8. Vertragsrücktritt / Abnahmeverzug
8.1 Wir sind berechtigt bei höherer Gewalt oder Zahlungsunfähigkeit des Käu- fers einseitig vom Vertrag zurückzutreten. Geltendmachung von Ansprü- chen seitens des Bestellers sind ausgeschlossen.
8.2 Für Abnahmeverzögerung versandbereiter Ware lagert diese auf Rechnung und Gefahr des Bestellers, wofür ihm eine angemessene Lagergebühr verrechnet wird.
8.3 Kann die Abnahme nach Ansetzung einer Verzugsfrist von sechs Tagen nicht erfolgen, so ist der Lieferant berechtigt, die Ware in Rechnung zu stellen, wobei die normalen Zahlungskonditionen zur Anwendung gelangen. Die Geltendmachung weiterer oder anderer Rechte gemäss Obligationenrecht bleibt vorbehalten.


9. Zahlungsbedingungen
9.1 Die Zahlungen sind innert 30 Tagen ab Fakturadatum, ohne jeglichen Abzug, zu leisten.
9.2 Bei Lieferungen im Wert von über CHF 10›000.—sind Teilzahlungen gem. Offerte möglich. Oder Vorkasse bei Auslandsbestellungen.
9.3 Bei Zahlungsverspätung von mehr als 60 Tagen wird 5% Verzugszins ab Ver- falldatum berechnet sowie Mahngebühren von Fr. 55.00 als Unkostenbei- trag.
9.4 Erfüllungsort für Zahlungen ist das Domizil der Lieferfirma. An Drittperso- nen geleistete Zahlungen werden nicht anerkannt. Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum der Lieferfirma.
10. Gewährleistung und Haftung / Garantie
10.1 Wir garantieren für einwandfreie Materialqualität, sachgemässe Ausfüh- rung, richtiges Funktionieren der gelieferten Apparate in der Weise, dass wir im Falle rechtzeitig angebrachter und sachlich begründeter Mängelrüge die beanstandeten Teile auf unsere Kos- ten ersetzen oder nach unserem Ermessen verbessern, unter Ausschluss jeder weiteren Haftung für Betriebsausfall, und andere direkte oder indirekte Schäden. Ueber ersetzte Teile steht uns das Verfügungsrecht zu.
10.2 Qualitäts oder Funktionsmängel, für die wir haften, sind uns innerhalb 14 Tagen nach Feststellung schriftlich anzuzeigen. Die Garantie erlischt 2 Jah- re nach Rechnungsstellung. Eine allfällige Gewährleistung ist wegbedun- gen.
10.3 Wenn die defekten Teile nicht in die Fabrik gesandt werden können, senden wir diese dem Kunden zum Eigeneinbaut wenn dies zumutbar ist. Auf in Garantie ersetzte Teile wird wiederum 1 Jahr Garantie gewährt.
10.4 Für Ersatzteile gilt eine Garantiezeit von 12 Monate ab Rechnungsstellung.
10.5 Die Garantieleistungen können nicht beansprucht werden, wenn die Stö- rungsursache auf äussere Einflüsse, Nichtbeachtung der Installations- und Bedienungsanleitung, höhere Gewalt oder auch unsachgemässe Eingriffe Dritter, vom Garantieträger nicht beauftragter oder ermächtigter Personen zurückzuführen ist. Reklamationen berechtigen nicht zur Minderung oder auch nur teilweisen Zurückhaltung des Kaufpreises; eine Verrechnung sol- cher Ansprüche ist ausdrücklich wegbedungen.

11. Serviceleistungen
11.1 Der Verbraucher hat allfällige Mängel, die er aufgrund der Instruktion in der Bedienungsanleitung nicht selbst beheben kann, innert nützlicher Frist dem Hersteller zu melden.
11.2 Die Ersatzteil-Lagerhaltung ist für mindestens 5 Jahre gewährleistet (ab Datum der Auslieferung des betreffenden Gerätes durch die Herstellerfirma gerechnet).

11.5 Die Arbeits-/Reisezeit des Servicemonteurs, die ersetzten Teile und Klein- material werden auf der Rechnung getrennt ausgewiesen.
11.6 Der Kostenansatz für die effektive Arbeits-/Reisezeit und das Fahrzeug des Monteurs ist in der ganzen Schweiz grundsätzlich gleich hoch. Für nicht mit dem Servicewagen erreichbare Orte werden angemessene Zuschläge berechnet.
12. Gerichtsstand und anwendbares Recht
12.1 Gerichtsstand ist der Sitz des Lieferanten. Der Lieferant ist jedoch berech- tigt, den Besteller an seinem Sitz zu belangen.
12.2 Der vorliegende Vertrag unterliegt schweizerischem Recht.
12.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in allen Punkten, welche nicht gegenseitig schriftlich in anderer Weise geregelt sind. Besondere Be- dingungen des Bestellers, die mit diesen AGB in Widerspruch stehen gelten nur, wenn wir uns schriftlich damit einverstanden erklärt haben.
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